MVW-Regelung

Die Asynt-Regelung zu Massenvernichtungswaffen

Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW) und Raketen für deren Einsatz stellt eine äußerst schwerwiegende Bedrohung der globalen Stabilität dar. Ein breites Spektrum aus industriellen Artikeln und Materialien kann in Programmen zur Entwicklung solcher Waffen zum Einsatz kommen. Die kritischsten Güter befinden sich auf den UK Strategic Export Control Lists, die genau angeben, welche Güter einer verschärften Exportkontrolle unterliegen. Allerdings gibt es auch eine Vielzahl weniger prekärer Artikel, die bei Einsatz in einem MVW-Programm eventuell einer Lizenzpflicht unterliegen können.

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat die Befugnis, eine Ad-Hoc-Lizenzpflicht für solche Güter einzuführen, wenn diese „für MVW-Zwecke“ verwendet werden könnten. Diese Befugnis wird von der „Kontrolle der Endverwendung“ in der Export Control Order 2008 geregelt. Dabei handelt es sich um einen von zwei Kontrollmechanismen des Endverbleibs, der die Lizenzpflicht für Güter regelt, welche nicht eigens auf der Control List aufgeführt sind. Der zweite Kontrollmechanismus in diesem System ist die Military End Use Control (Kontrolle der militärischen Endverwendung).

Asynt Ltd überprüft alle Bestellungen und Anfragen nach Kostenvoranschlägen auf potentielle Risiken hinsichtlich MVW, da es in unserer Branche grundsätzlich möglich ist, dass von uns gelieferte Güter einer schädlichen Verwendung zugeführt werden könnten. Wachsamkeit ist daher geboten und wir fordern all jene auf, die bei Asynt als Direktkäufer/Endverbraucher Güter beziehen oder von Asynt erworbene Güter weitverkaufen, jederzeit ebenso wachsam zu agieren. Auch der Wiederverkauf von Gütern, die sich bereits in Ihrem Besitz befinden, fällt unter dieses Wachsamkeitsgebot – bitte überprüfen Sie sorgfältig, wo sich der Endverbraucher befindet bzw. um wen es sich handelt. Wir bitten Sie um Ihre Mitarbeit bei Anfragen bezüglich Informationen zum Endbestimmungsort der von Ihnen erworbenen Güter sowie zum Endverbraucher und zur Endverwendung, wo notwendig. Wir behalten uns das Recht vor, die Auslieferung von Gütern zu verweigern, falls die angeforderten Informationen nicht vorgelegt werden.

Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass Sie rechtlich dazu verpflichtet sind, die ECO (Export Control Organisation) zu verständigen, falls sie wissen oder einen begründeten Verdacht haben, dass die Endverwendung in der Entwicklung von MVW besteht.

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Martyn Fordham (Managing Director) oder an Kirsty Waight (Operations Manager) auf [email protected] oder per Telefon unter: 00 44 (0)1638 781709.